Regelungen zum Unterrichtsausfall wegen Krankheit
Was passiert, wenn die Schülerin oder der Schüler krank oder verhindert ist?
Leider kann die Musikschule keine Stunden wegen Krankheit oder Fehlens seitens einer Schülerin oder eines Schülers nachholen.
Warum das? Es ist in einem Musikschulbetrieb organisatorisch nicht möglich, alle Stunden von Schülern, die krank, auf Klassenfahrt oder aus anderem Grund verhindert sind, nachzuholen. Desweiteren mussten wir feststellen, dass viele Schüler die Möglichkeit nutzen, aus nicht triftigen Gründen dem Unterricht fernzubleiben, in dem Wissen, dass sie ihn einfach ersetzt bekommen.
Was passiert, wenn der Dozent oder die Dozentin nicht kann?
In diesem Fall wird die Stunde selbstverständlich nachgeholt oder von einem geeigneten Ersatzdozenten erteilt.
Was passiert, wenn die Schülerin oder der Schüler lange wegen Krankheit ausfällt?
Da haben wir eine Sonderregelung. Wichtig dabei:
1. Die Schülerin / der Schüler braucht ein ärztliches Atest.
2. Die folgenden Zeiträume gelten immer für Fehlzeiten die die Schülerin oder der Schüler ohne Unterbrechung nicht kommen kann. Ferien und Feiertage gehören ebenfalls zu den Zeiträumen dazu und werden in die Fehlzeiten mit eingerechnet.
Fehlzeit Woche 1 -3: Die Schülerin / der Schüler müssen den vollen Beitrag ohne Rückvergütung bezahlen.
Fehlzeit Woche 4 (4 Unterrichtseinheiten konnten am Stück nicht wahrgenommen werden): Die Schülerin / der Schüler bekommt eine Rückvergütung von 50% des monatlichen Unterrichtsbeitrages.
Fehlzeit ab Woche 5: Alle Unterrichtsbeiträge werden gestoppt, bis die Schülerin / der Schüler wieder zum Unterricht kommen kann.